Breadcrumb
Navigationsmenü
Inhalt
Finanzielle Hilfen
In bestimmten Fällen kann eine finanzielle Unterstützung zu den Wohnkosten beantragt werden:
Mietzinsbeihilfe
Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes wird gewährt, wenn:
- die Miete durch eine Entscheidung der Schlichtungsstelle erhöht wurde (nach Sanierungsarbeiten am Haus)
- der/die HauseigentümerInnen einen "Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag" einheben (Mietzinsvorschreibung).
Nähere Informationen und Anträge bekommen Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt.
Wohnbeihilfe
Der Erhalt einer Wohnbeihilfe ist abhängig von Familiengröße, Familieneinkommen und Wohnungsgröße. Nähere Informationen bekommen Sie bei der Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen
Diese Geldleistung wird von der Stadt Wien gewährt, wenn durch die Höhe der Gesamtmiete ein bestimmtes Mindesteinkommen unterschritten wird.
Nähere Informationen bekommen Sie bei der MA 40, Gesundheitswesen und Soziales.
Diese Seite
drucken
weiterempfehlen
bewerten










