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Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Leistungen der Wiener Wohnungslosenhilfe

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung)
  • Fremde, die einen Asylantrag gestellt haben, können nicht in Einrichtungen der Wiener Wohnungslosenhilfe aufgenommen werden. Sind diese Personen "hilfs- und schutzbedürftig", können sie im Rahmen der Grundversorgung Leistungen beantragen.
  • Obdach- oder Wohnungslosigkeit
  • Unterbringungs- und Betreuungsbedarf 

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