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Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Leistungen der Wiener Wohnungslosenhilfe
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung)
- Fremde, die einen Asylantrag gestellt haben, können nicht in Einrichtungen der Wiener Wohnungslosenhilfe aufgenommen werden. Sind diese Personen "hilfs- und schutzbedürftig", können sie im Rahmen der Grundversorgung Leistungen beantragen.
- Obdach- oder Wohnungslosigkeit
- Unterbringungs- und Betreuungsbedarf
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