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Übergangswohneinrichtungen

Übergangswohnhäuser

Ziel der Übergangswohneinrichtungen ist die Stabilisierung von obdach- und wohnungslosen Menschen und die Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung, bzw. wenn dies nicht möglich ist, die Vermittlung eines anderen geeigneten, möglichst dauerhaften Wohnplatzes.

Das Angebot richtet sich an wohnungslose Einzelpersonen, Paare oder Familien. Diese werden durch Betreuung und Beratung unterstützt und ihr Selbsthilfepotenzial so weit gestärkt, dass sie wieder eigenständig wohnen können. Die Nutzung zahlreicher Gemeinschaftsräume (Aufenthaltsräume, Küchen, Sanitärbereiche) trägt zur Verbesserung der sozialen Fähigkeiten bei.

Die Eigenleistung für die BewohnerInnen beträgt zwischen 110 und 230 Euro pro Monat und richtet sich nach Größe und Ausstattung der Wohneinheiten. 

Zielgruppenwohnhäuser

Die Einrichtungen des Zielgruppenwohnens stellen für bestimmte Personengruppen ohne eigene Wohnung speziell konzipierte Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten bereit. Beispielsweise gibt es differenzierte Angebote für Menschen mit psychischen Problemen oder Alkoholkrankheit, junge Erwachsene, Frauen oder Menschen mit nur kurzzeitigem Unterstützungsbedarf.

Ziel ist, die wohnungslosen Menschen innerhalb von bis zu zwei Jahren auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung vorzubereiten. Manche dieser Häuser verfügen darüber hinaus über Nachtquartierbetten.

Die Eigenleistung für einen Wohnplatz beträgt zwischen 110 und 290 Euro pro Monat.

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