Shortcuts: S:Startseite

Inhalt Navigation Pfadangabe Metanavigation Fußzeile
Übersicht über
alle FSW-Websites

Schriftgröße

Schrift verkleinern Schrift auf Standardgröße setzen Schrift vergrößern

Kontraste

Kontrast auf Standardwert stellen Kontrast auf Weiß/Schwarz umstellen Kontrast auf Blau/Weiß umstellen Kontrast auf Weiß/Blau umstellen Kontrast auf Gelb/Schwarz umstellen Kontrast auf Schwarz/Gelb umstellen

| Erweiterte Suche
Wohnen Startseite
Wohnen Banner

Metanavigation

Breadcrumb

Navigationsmenü

Inhalt

Wohnungslos und obdachlos - was bedeutet das eigentlich?

Obdachlose Menschen

Unter "obdachlose Menschen" fallen grundsätzlich zwei Personengruppen:

  • Jene Menschen, die tatsächlich auf der Straße, auf Parkbänken, unter Brücken, auf Bahnhöfen, in öffentlichen WC-Anlagen, in Eisenbahnwagons oder in Abbruchhäusern leben. Teilweise pendeln diese Menschen zwischen den oben angeführten Orten und Krankenanstalten oder Pflegeeinrichtungen hin und her. Das Hilfesystem der Wohnungslosenhilfe wird von ihnen aus unterschiedlichsten Gründen nicht oder nur punktuell in Anspruch genommen.
  • Die zweite Personengruppe betrifft Menschen, die in Notunterkünften oder in Nachtquartieren übernachten.

In der Öffentlichkeit werden obdachlose Menschen stark wahrgenommen, da ihre Problemlagen (Alkoholmissbrauch, psychische Erkrankungen, Verwahrlosung) sehr auffällig und sichtbar sind. Für obdachlose Menschen wird in den letzten Jahren vermehrt der Begriff "akut wohnungslos" gebraucht.

Wohnungslose Menschen

Mit "wohnungslosen Menschen" sind jene gemeint, die in den Einrichtungen für wohnungslose Menschen wohnen, inkl. Frauenhäuser und Unterbringungseinrichtungen für AsylwerberInnen und ImmigrantInnen.

Menschen, die in sozial betreuten Wohnhäusern (betreute Wohnmöglichkeit auf Dauer) wohnen, werden als ehemals wohnungslos bezeichnet.

Menschen in prekären Wohnverhältnissen

Unter diesen Begriff fallen Menschen, die in ungesicherten Wohnverhältnissen leben. Diese liegen vor, wenn sie bei FreundInnen, Verwandten oder Bekannten Wohnangebote in Anspruch nehmen (müssen) und sich damit in Abhängigkeitsverhältnisse begeben oder kein legales bzw. kein geschütztes Mietverhältnis besteht. Diese auch als "versteckt" bezeichnete Wohnungslosigkeit betrifft in erster Linie Frauen und Jugendliche.

Menschen in nicht adäquaten Wohnverhältnissen

Dies betrifft v. a. Menschen, die in nicht dem Minimalstandard entsprechenden Räumen leben, z.B. in Wohnwägen, in besetzen Häusern oder in extrem überbelegten Wohnungen.

 

 

Diese Seite  Drucken drucken  Weiterempfehlen weiterempfehlen  Bewerten bewerten