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Wohnungslos und obdachlos - was bedeutet das eigentlich?
Die Wiener Wohnungslosenhilfe orientiert sich an der Europäischen Definition von Obdachlosigkeit und unzureichender Wohnversorgung (ETHOS 2006).
Obdachlose Menschen
Der Begriff "obdachlose Menschen" beschreibt grundsätzlich zwei Personengruppen:
- Jene Menschen, die tatsächlich auf der Straße, auf Parkbänken, unter Brücken, auf Bahnhöfen, in öffentlichen WC-Anlagen, in Eisenbahnwaggons oder in Abbruchhäusern leben. Teilweise pendeln diese Menschen zwischen den oben angeführten Orten und Krankenanstalten oder Pflegeeinrichtungen hin und her. Das Hilfesystem der Wohnungslosenhilfe wird von ihnen aus unterschiedlichsten Gründen nicht oder nur punktuell in Anspruch genommen.
- Die zweite Personengruppe umfasst Menschen, die in Notunterkünften oder in Nachtquartieren übernachten.
In der Öffentlichkeit werden obdachlose Menschen stark wahrgenommen, da ihre Problemlagen (Alkoholmissbrauch, psychische Erkrankungen, Verwahrlosung) sehr auffällig und sichtbar sind. Für obdachlose Menschen wird in den letzten Jahren vermehrt der Begriff "akut wohnungslos" gebraucht.
Wohnungslose Menschen
Mit "wohnungslosen Menschen" sind jene gemeint, die in den Einrichtungen für wohnungslose Menschen wohnen, inklusive Frauenhäuser und Unterbringungseinrichtungen für AsylwerberInnen und ImmigrantInnen.
Menschen, die in Sozial betreuten Wohnhäusern (betreute Wohnmöglichkeit auf Dauer) wohnen, werden als ehemals wohnungslos bezeichnet.
Menschen in prekären Wohnverhältnissen
Unter diesen Begriff fallen Menschen, die in ungesicherten Wohnverhältnissen leben. Diese liegen vor, wenn sie übergangsweise bei FreundInnen, Verwandten oder Bekannten wohnen (müssen) und sich damit in Abhängigkeitsverhältnisse begeben oder kein legales bzw. kein geschütztes Mietverhältnis besteht. Diese auch als "versteckt" bezeichnete Wohnungslosigkeit betrifft in erster Linie Frauen und Jugendliche.
Auch Menschen, denen der Wohnungsverlust droht (zum Beispiel aufgrund eines laufenden Delogierungsverfahrens) oder die von häuslicher Gewalt bedroht sind, gehören zu dieser Personengruppe.
Menschen in nicht adäquaten Wohnverhältnissen
Dies betrifft vor allem Menschen, die in nicht dem Minimalstandard entsprechenden Räumen leben, zum Beispiel in Wohnwägen, in besetzten Häusern oder in extrem überbelegten Wohnungen.
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