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Qualitätssicherung in der Wiener Wohnungslosenhilfe

 

Qualitätsaudits in der Wiener Wohnungslosenhilfe

Im Frühjahr 2011 entwickelte der FSW gemeinsam mit den in der Wiener Wohnungslosenhilfe tätigen Organisationen eine Rahmenrichtlinie zur Qualitätssicherung im Rahmen des Dachverbandes der Wiener Sozialeinrichtungen. Ein besonderes Anliegen war es, die Expertise und Erfahrungen der im Feld tätigen MitarbeiterInnen mit einzubeziehen und im Zuge der Erstellung der Rahmenrichtlinie zu nutzen.

Ziele der Rahmenrichtlinie sind die Gewährleistung und Weiterentwicklung der Qualität in der Sozialen Arbeit, Orientierung für KlientInnen, Organisationen und ihre MitarbeiterInnen und den Fördergeber (FSW), sowie die Schaffung von Transparenz in infrastrukturellen, fachlichen und organisatorischen Aspekten.

Diese Qualitätskriterien stellten für den FSW nun die Grundlage für die Erarbeitung eines Verfahrens zur Qualitätssicherung in den Einrichtungen der Wiener Wohnungslosenhilfe dar. Anhand von FSW-Qualitätsaudits soll die Qualität in den Einrichtungen der Wiener Wohnungslosenhilfe gesichert und Verbesserungsprozesse angeregt werden. In einem wertschätzenden und offenen Dialog wird über die Stärken und Schwächen der Arbeit in den Einrichtungen sowie über Entwicklungspotenziale gesprochen.

In einem von den AuditorInnen verfassten schriftlichen Bericht werden schließlich die Ergebnisse des FSW-Qualitätsaudits zusammengefasst und allfällige  Empfehlungen, Auflagen und Vereinbarungen festgehalten.

Vom Fonds Soziales Wien anerkannte Einrichtungen werden einmal pro Anerkennungsperiode (höchstens fünf Jahre) auditiert. Im Herbst 2011 wurde pro Trägerorganisation eine Mutter-Kind-Einrichtung auditiert, danach erfolgen FSW-Qualitätsaudits in den Sozial betreuten Wohnhäusern. Für das Jahr 2012 sind Audits im Segment Übergangswohnen, Zielgruppenwohnen und Betreutes Wohnen in Wohnungen geplant. Qualitätsaudits in projekt- und objektgeförderten Einrichtungen sind derzeit noch nicht geplant.

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